Lektorat
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Lektorat
1. Abteilung in einem
Verlag, die sich mit der Prüfung von Manuskripten befasst,
heutzutage
häufig ausgelagert.
2. Auf dem freien Markt tätiges Unternehmen zur sprachlichen
und/oder inhaltlichen Prüfung und Bearbeitung von Texten.
3. Vorgang des Korrekturlesens/Korrigierens, insofern es nicht nur um
Rechtschreibung, sondern auch um Stilistik, Textaufbau sowie evtl. eine
inhaltliche Prüfung geht. Der Umfang der Eingriffe richtet sich
nach den Erfordernissen des Textes, Kundenwünschen, der
Ausrichtung des beauftragten Lektorats sowie rechtlichen Aspekten
(Urheberrecht,
Prüfungsordnungen etc.).
Die zugehörige Berufsbezeichnung ist die des Lektors / der Lektorin. Lektoren
haben in der Regel ein sprachwissenschaftliches oder – bei
Fachlektoraten – ein entsprechendes Fachstudium absolviert.
Berufsqualifizierend sind darüber hinaus Volontariate in Verlagen
oder Redaktionen, die heutzutage meist ein abgeschlossenes Studium
voraussetzen.
Als unabhängiger Berufsverband existiert der Verband der Freien
Lektorinnen und Lektoren (VFLL).
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